Antenne Bad Kreuznach
today17. Dezember 2025
Symbolbild
Nach zwei Auseinandersetzungen in der Kirschsteinanlage ist ein Mann zu einer Gesamtsfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Grundlage waren zwei Fälle gefährlicher Körperverletzung, einer davon endete tödlich, der andere war eine versuchte gefährliche Körperverletzung.
Bereits eine Woche vor dem tödlich endenden Streit war es zwischen dem Angeklagten und einem späteren Kontrahenten zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Angeklagte setzte dabei einen Schraubenzieher ein und beschädigte die Jacke des Gegners. Da der Mann ausweichen konnte und nicht verletzt wurde, wertete das Gericht den Vorgang als versuchte gefährliche Körperverletzung, da es sich bei dem Schraubenzieher um ein gefährliches Werkzeug handelt.
Im zweiten Fall kam es erneut zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und zwei Kontrahenten. Der Angeklagte setzte ein Messer ein, beide Gegner wurden verletzt. Einer der Männer verstarb später im Krankenhaus. Trotz der angeklagten Totschlagsvorwürfe blieb das Gericht beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Nach Angaben des Gerichts ergab ein rechtsmedizinisches Gutachten, dass der Mann nicht an den erlittenen Stichverletzungen, sondern an einem schweren Behandlungsfehler verstorben ist. Der Beatmungsschlauch war demnach in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt worden. Der Patient erhielt dadurch über einen längeren Zeitraum keinen Sauerstoff. Diese Fehler bei der Behandlung rechnete das Gericht dem Angeklagten nicht zu.
Nach Kenntnisstand des Gerichts hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ein separates Ermittlungsverfahren gegen den behandelnden Anästhesisten eingeleitet. Dieses Verfahren läuft unabhängig von der Verurteilung des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Geschrieben von: Paul Calmund
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