Antenne Bad Kreuznach
Symbolbild: Ministerium von Kai Pilger
Eine für Mittwochmorgen angesetzte Abschiebung aus dem Kreis Bad Kreuznach ist kurzfristig gestoppt worden. Am Montagabend hatte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium die Rückführung eines Geschwisterpaars aus dem Irak per Weisung ausgesetzt. Die beiden Betroffenen, die sich in Ausreisegewahrsam befanden, wurden inzwischen entlassen.
Landrätin Bettina Dickes erklärt, die Kreisverwaltung habe sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten. „Es gab keinerlei Hinweise auf Suizidgefahr, keine ärztlichen Behandlungen und keine Atteste, die eine Reiseunfähigkeit festgestellt hätten. Im Gegenteil: Ein aktuelles Attest von heute bescheinigt die Reisefähigkeit unter medizinischer Begleitung“, so Dickes. Die Entscheidung des Ministeriums, die Abschiebung zu stoppen, sei daher „politische Willkür“ ohne rechtliche Grundlage.
Von anderer Seite kommt Kritik an der geplanten Abschiebung selbst. Christian Busch, Sprecher der Linken Rhein-Hunsrück-Nahe, verwies auf den Gesundheitszustand der Frau: „Unser Stand ist, dass die Abschiebung ausgesetzt wurde und humanitäre Gründe angeführt wurden. Genau das haben wir gefordert.“ Er betonte, es gehe nicht nur um den Einzelfall, sondern um eine strukturelle Lösung für rund 1.000 Jesidinnen in Deutschland, die jederzeit abgeschoben werden könnten.
Auch der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz warnte, eine Rückführung in den Irak sei für die Betroffene unzumutbar und würde „zu einer Retraumatisierung führen und ihren sicheren Tod bedeuten“.
Die Menschenrechtsorganisation HÁWAR.help hatte sich ebenfalls gegen die Abschiebung ausgesprochen. Gründerin Düzen Tekkal schrieb auf Instagram: „Überlebende eines Genozids, die an Deutschland geglaubt haben, werden nach Irak, in Genozid-Gebiet abgeschoben. Es könnte sie ihr Leben kosten.“ Die Organisation dankte nach dem Stopp der Abschiebung allen Unterstützern, forderte aber zugleich eine dauerhafte Lösung: „Wir brauchen ein strukturelles Bleiberecht für Jesiden, damit sich solche Fälle nicht wiederholen.“
Bis zum 31. August 2024 galt in Rheinland-Pfalz ein Abschiebestopp für Jesidinnen und Minderjährige in den Irak. Seitdem ist er ausgelaufen, eine Verlängerung scheiterte am Einvernehmen mit dem Bund. Nach Angaben der Bundesregierung sei die Lage so weit stabilisiert, dass Jesidinnen nicht länger unter besonderem Schutz stünden. Menschenrechtsorganisationen und Teile der Politik sehen das anders und verweisen auf die weiterhin prekäre Sicherheitslage in der Region Shingal.
Der Fall sorgt damit für eine Diskussion zwischen rechtlicher Pflicht zur Ausreise und humanitären Forderungen nach Schutz für Überlebende des Völkermords an den Jesiden.
Geschrieben von: Clara Schulz
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