Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erinnert an Grenzen zwischen Spaß und Straftat
Wenn am 31. Oktober wieder kleine Gespenster, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen, soll der Spaß im Vordergrund stehen. Doch nicht jeder Halloween-Streich ist harmlos. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist darauf hin, dass auch in der Gruselnacht Regeln gelten – und aus Spaß schnell eine Straftat werden kann.
Wann der Scherz zur Sachbeschädigung wird
Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto – solche Aktionen gelten als Sachbeschädigung. Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Noch strenger wird bestraft, wer Gegenstände zerstört, die der Allgemeinheit dienen – etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.
Auch wer nur zuschaut oder Teil einer Gruppe ist, kann sich strafbar machen. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung – ebenfalls kein Kavaliersdelikt.
Eltern tragen Mitverantwortung
Das LKA erinnert außerdem daran, dass Eltern bei Fehlverhalten ihrer Kinder haften können, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Besonders bei jüngeren Kindern sei es wichtig, vorab zu besprechen, welche Streiche erlaubt sind und wo Grenzen liegen.
Tipps für ein sicheres Halloween
- Klären Sie Ihre Kinder auf, dass Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche, sondern Straftaten sind.
- Achten Sie darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder auf ihre Halloween-Tour mitnehmen.
- Ermutigen Sie Ihre Kinder, sich nicht vom Gruppendruck mitreißen zu lassen.
- Begleiten Sie Ihre Kinder – wenn möglich – beim Rundgang durch die Nachbarschaft.
So kann Halloween gruselig, aber sicher bleiben – ohne dass der Spaß mit einer Strafanzeige endet.

