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Die Klage der Gemeinde Morbach gegen den Ausbau der Bundesstraße 50 bei Hochschied ist abgewiesen worden. Das teilt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit. Die Gemeinde hatte angegeben, dass der geplante Ausbau die Belange der Gemeinde nicht ausreichend berücksichtige. Dabei ging es unter anderem um einen betroffenen Radweg und ein zur Gemeinde gehörendes Waldstück.
Das Gericht hat die Klage als unbegründet eingestuft, da es keine Abwägungsmängel gebe. Die Regelung des Straßenverkehrs sei kein Aufgabe der Ortsgemeinde sondern des Staats. Auch das Waldgrundstück sei angesichts der Lage nicht von der Planung betroffen. Weiter darf die Gemeinde Morbach gegen einen künftigen Planfeststellungsbeschluss für den Folgeabschnitt keine Klage erheben.
Geschrieben von: Marie Petersen
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