Bad Kreuznach

Krähenvergrämung auf Alzeyer Schulgelände genehmigt

today15. Januar 2026

Hintergrund
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Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat für das Gelände der Gustav-Heinemann-Realschule Plus in Alzey eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung von Saatkrähen erhalten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd stimmte dem entsprechenden Antrag noch im Dezember 2025 zu. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.

Hintergrund der Maßnahme

In der Baumreihe entlang der Dr.-Georg-Durst-Straße kam es erneut zu einer zunehmenden Ansiedlung von Saatkrähen. Bereits im Frühjahr 2025 waren dort erste neue Nester entstanden. Die daraus resultierende Verschmutzung durch Kot und Nistmaterial beeinträchtigt insbesondere die Bushaltestellen vor der Sporthalle sowie große Teile des angrenzenden Schulhofs.

„Mit der Entstehung einer Kolonie an dieser Stelle geht eine anhaltende Verschmutzung durch Nistmaterial und Kot einher. Die starke Verschmutzung beeinträchtigt insbesondere den Bereich der Bushaltestellen vor der Sporthalle sowie große Teile des angrenzenden Schulhofs und stellt damit eine erhebliche Belastung für Schülerinnen und Schüler dar“, so die zuständige Kreisbeigeordnete Stephanie Jung.

Genehmigung und Umsetzung

Nach einer fachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und einer umfassenden Interessenabwägung erteilte die SGD Süd eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Diese erlaubt die Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Saatkrähen in diesem Bereich.

Bereits Ende Dezember wurden die vorhandenen Nester durch eine Fachfirma entfernt. Zusätzlich erfolgten Rückschnitte von Totholz und starken Verästelungen, um eine erneute Ansiedlung zu erschweren. Die Maßnahmen betrafen insgesamt acht Bäume sowie drei angrenzende Bäume zwischen der Dr.-Georg-Durst-Straße und dem Sporthallengebäude.

Weitere Schritte

Bis Ende Mai soll eine Wiederbesiedlung durch geeignete Vergrämungsmaßnahmen – etwa den Einsatz von Wasserschläuchen – verhindert werden. Dabei wird sichergestellt, dass keine Gelege beeinträchtigt werden. „Die Kreisverwaltung wird der SGD Süd fristgerecht über die durchgeführten Maßnahmen sowie deren Erfolg berichten“, betont Jung.

Nach Einschätzung der Naturschutzbehörden ist nicht davon auszugehen, dass die Maßnahme den Erhaltungszustand der regionalen Saatkrähenpopulation beeinträchtigt.

Geschrieben von: Maximilian Wischermann