Ein 55-jähriger Mann aus Simmern wurde am Landgericht Bad Kreuznach in einer Berufungsverhandlung wegen Verbreitung und Besitzes von kinderpornografischen Inhalten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit wurde eine vorherige Strafe, die das Amtsgericht Simmern/Hunsrück gegen ihn verhängt hatte, deutlich reduziert.
Gesetzesänderung beeinflusst das Urteil
Die ursprüngliche Freiheitsstrafe betrug ein Jahr und zwei Monate. Grund für die Herabsetzung war eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zu Kinderpornografie, die zwischenzeitlich in Kraft trat. Der Strafrahmen liegt nun zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Für Darstellungen, die kein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, gelten Strafen von drei Monaten bis fünf Jahren. Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, profitierte von dieser Anpassung des Strafrahmens.
Ein Bild und ein Video auf dem Handy
Im Februar 2023 hatten Ermittler auf dem Mobiltelefon des Mannes ein kinderpornografisches Video und ein entsprechendes Bild entdeckt. Der Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht zunächst behauptet, eine der Dateien zeige eine erwachsene Frau. Beim aktuellen Verfahren räumte er allerdings ein, dass auch in diesem Fall ein Kind abgebildet war.
Bewährungsstrafe nach umfassender Prüfung
Richter Daniel Wahn vom Landgericht Bad Kreuznach erklärte, dass sowohl die neue gesetzliche Grundlage als auch das Geständnis des Angeklagten maßgeblich zur Strafminderung beitrugen. Die Verurteilung umfasst daher nun eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, so Wahn weiter.
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