Antenne Bad Kreuznach
Symbolbild Gericht: Von Tingey Injury Law Firm
Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere Diebstahlsdelikte sowie Straftaten im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei.
Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Angeklagte zwischen Mitte Januar und Mitte März 2025 in insgesamt elf Fällen Gegenstände von Firmen- und Sportgeländen entwendet haben. Die Taten ereigneten sich in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld. Neun dieser Diebstähle konnten nachgewiesen werden, zwei weitere Fälle wurden im Verfahren eingestellt.
Anfang April 2025 soll der Angeklagte mit einem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet sein, die ihn aufgrund eines Haftbefehls suchte. In Rhaunen fuhr er nach Überzeugung des Gerichts gezielt und unter starker Beschleunigung in einen entgegenkommenden Streifenwagen.
Bei dem Zusammenstoß wurden insgesamt vier Polizeibeamte verletzt. Die Verletzungen reichten von Prellungen über eine leichte Schädelprellung bis hin zu Halswirbelsäulenverletzungen und sogenannten Hochrasanztraumata.
Das Gericht sah unter anderem Diebstahl in neun Fällen sowie einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung als erwiesen an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht frühere einschlägige Vorstrafen des Angeklagten. Diese wirkten sich nach Angaben des Gerichts straferhöhend aus.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel können noch bis zum 12. Januar 2026 eingelegt werden.
Geschrieben von: Paul Calmund
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