Antenne Bad Kreuznach
today22. Mai 2025
Landgericht Bad Kreuznach
Am kommenden Dienstag, den 27. Mai, beginnt vor dem Schwurgericht in Bad Kreuznach ein aufsehenerregender Mordprozess. Angeklagt ist ein 43-jähriger Mann aus Aalen, der sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach befindet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen heimtückischen Angriff mit Tötungsabsicht vor – in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dem Mann, in dem es in dem Mordprozess geht, wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 28. Dezember 2024 in stark alkoholisiertem Zustand vor der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Idar-Oberstein aufgetaucht zu sein. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Frau gemeinsam mit ihrem getrennt lebenden Ehemann in der Wohnung. Als das getrennt lebende Ehepaar später mit einem Taxi zur Wohnung des Ehemanns nach Baumholder fuhr, soll der Angeklagte ihnen unbemerkt gefolgt sein.
In Baumholder angekommen, beobachtete der Angeklagte die beiden durch ein Küchenfenster. Der Ehemann bemerkte die Anwesenheit des Mannes und begab sich nach draußen, um nachzusehen. Zunächst konnte er niemanden entdecken. Kurze Zeit später kam ihm der Angeklagte jedoch entgegen. Laut Anklage soll dieser in diesem Moment ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 18,5 Zentimetern gezogen und gezielt auf sein Opfer eingestochen haben. Der Ehemann erlitt dabei schwere Verletzungen im Bauchbereich.
Trotz der lebensbedrohlichen Situation gelang es dem Verletzten, den Angreifer zunächst zu beruhigen und ihn zu überreden, gemeinsam zurück in die Wohnung zu gehen. Dort trafen beide erneut auf die Lebensgefährtin des Angeklagten. Die Situation eskalierte erneut: Der Mann stieß die Frau zu Boden und drohte, sie und ihren Ehemann zu töten. Letzterem gelang schließlich die Flucht, um Hilfe zu holen. Weitere Gewalthandlungen an der Frau blieben aus.
Der Mordprozess ist auf insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Neben dem Auftakt am 27. Mai sind Fortsetzungen am 3., 16., 24. und 27. Juni geplant. Das Urteil will das Schwurgericht am 2. Juli verkünden.
Im Fokus des Verfahrens stehen nicht nur die juristische Bewertung der Tat, sondern auch die psychischen Hintergründe und die Motive des mutmaßlichen Täters. Die zentrale Frage wird sein, ob das Gericht die Mordmerkmale – insbesondere Heimtücke – als erfüllt ansieht.
Geschrieben von: Daniel Klein
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