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Promi-Fake-Chats: Gerichtsurteil setzt klares Zeichen

today7. Dezember 2025

Hintergrund
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Täuschungssystem mit hohen Kosten

Promi-Fake-Chats haben in den vergangenen Monaten viele Menschen verunsichert. Die Plattform Fanblast versprach exklusive WhatsApp-Gespräche mit Stars, doch die Antworten kamen nicht von Schauspielern oder Influencern, sondern von Agenturen. Das bestätigten Hamburger Gerichte nun eindeutig. Für Verbraucher ist das ein wichtiges Signal, da die Verfahren große Lücken bei Datenschutz und Jugendschutz offenlegten.

Wie Fanblast Vertrauen ausnutzte

Fanblast warb mit dem Gefühl echter Nähe. Nutzer zahlten für eine angeblich persönliche Nummer des gewünschten Stars und sahen sogar, dass dieser „online“ sei. Dadurch entstand der Eindruck, eine real existierende Person schreibe zurück. In Wahrheit antworteten jedoch externe Agenturen, die den Stil der Promis möglichst gut imitierten. Für Nutzer war nicht zu erkennen, wer tatsächlich hinter den Chats stand.

Diese Intransparenz führte dazu, dass viele Menschen private Details teilten, ohne zu wissen, dass die Inhalte bei unbekannten Dienstleistern landeten. Besonders heikel: Häufig handelte es sich um intime Informationen, unter anderem zu persönlichen Vorlieben.

Gerichte greifen durch – wegen Irreführung und Datenschutz

Das Landgericht Hamburg (Az. 416 HKO 62/25) und das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 W 17/25) untersagten das Geschäftsmodell nun per einstweiliger Verfügung. Beide Gerichte sahen eine klare Irreführung. Verbraucher kauften ein persönliches Gespräch, erhielten jedoch eine Simulation. Darüber hinaus wurden mehrere Verstöße festgestellt:

  • fehlende Informationen nach DSGVO
  • kein Impressum und keine Kontaktstelle nach DDG und DSA
  • unzureichende Alterskontrollen bei erotischen Inhalten
  • AGB und Datenschutzhinweise nur auf Englisch

Damit verstoße das Angebot gleich mehrfach gegen deutsches Recht. Bei erneuten Verstößen drohen Fanblast bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Was bedeutet das Urteil – und wie schützt man sich?

Für Anbieter gilt das Urteil als Signal: Nähe zu Stars darf nicht künstlich erzeugt werden, wenn die Kommunikation nicht echt ist. Plattformen müssen klar kennzeichnen, wer Nachrichten erstellt und wie persönliche Daten verarbeitet werden.

Verbraucher sollten künftig genau hinsehen. Bezahlt man für einen Chat mit einem Promi, steckt häufig kein direkter Kontakt dahinter. Seriöse Dienste bieten transparente Angaben zu Datenschutz, Impressum und Alterskontrolle. Fehlen diese Informationen oder sind sie nur auf Englisch verfügbar, ist Vorsicht angebracht. Wer unsicher ist, kann sich an Verbraucherzentralen wenden.

Geschrieben von: L. Winterfeld


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