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    Antenne Bad Kreuznach

Bingen am Rhein

Neue Vorgaben zur ASP-Bekämpfung in der Erntezeit

today27. Juni 2025

Hintergrund
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Das Veterinäramt Mainz-Bingen hat zur laufenden Erntezeit neue Regelungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen.

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Hintergrund der Maßnahmen

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen informiert, dass die neuen Regelungen regional unterschiedlich gelten. Südlich der Autobahn A60 und westlich der Bundesstraße B9 dürfen Getreide- und Erbsenfelder nun ohne vorherigen Drohnenüberflug abgeerntet werden. Für Flächen mit Raps und Mais genügt ein Drohnenflug, der bis zu 48 Stunden vor der Ernte stattfindet.

Empfehlungen für schweinehaltende Betriebe

Schweinehaltenden Betrieben in diesen Gebieten empfiehlt das Veterinäramt weiterhin, ihre Flächen höchstens 24 Stunden vor dem Erntestart per Drohne abzusuchen. Damit soll das Risiko einer unbemerkten Virusverbreitung durch Wildschweine oder deren Kadaver verringert werden.

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Strenge Regeln in den Kernzonen

Anders sieht es in den sogenannten Kerngebieten der Afrikanischen Schweinepest aus: Diese liegen nördlich der A60 und östlich der B9. Dort gelten weiterhin die bestehenden strengen Auflagen. Demnach ist ein verpflichtender Drohnenüberflug spätestens 24 Stunden vor der Ernte erforderlich. Ziel ist es, Wildschweine oder Kadaver frühzeitig zu entdecken, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Virusgefahr durch Erntemaschinen

Wildschweine sind Hauptüberträger der Afrikanischen Schweinepest. Kommt es zu einem Kontakt mit infiziertem Material – beispielsweise durch Erntemaschinen, Futter oder Reifen – kann das Virus in bisher nicht betroffene Regionen verschleppt werden. Die Drohneneinsätze dienen deshalb dem frühzeitigen Aufspüren von Tieren und Kadavern, um eine Einschleppung in Betriebe zu verhindern.

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Geschrieben von: Paul Calmund