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Symbolbild (Foto: b_ schicke)
Eine Entwarnung bezüglich der Vogelgrippe kommt aus dem Landkreis Birkenfeld. Dort wird am Dienstag (2. Dezember) die seit dem 1. November geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
Der Kreis Birkenfeld nennt klare Gründe: In den vergangenen Wochen wurden keine neuen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis entdeckt. Außerdem sei der saisonale Vogelzug nahezu abgeschlossen.
Das Veterinäramt teilt zudem mit, dass ein großflächiger Eintrag des Virus in die Wildvogelbestände derzeit nicht erkennbar sei. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur noch mit dem Überflug einer kleinen Restpopulation an Zugvögeln zu rechnen“, informiert das Veterinäramt des Landkreises Birkenfeld weiter. Halter sollten den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel dennoch weiter verhindern und ihre Bestände beim Veterinäramt melden.
Anders ist die Lage im Landkreis Mainz-Bingen. Hier gibt es noch keine Entwarnung bezüglich der Vogelgrippe. Dort bleibt die Stallpflicht bestehen. Die Kreisverwaltung nennt weiterhin positiv getestete Wildvögel-Kadaver als Grund.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis und ist für Fragen telefonisch unter der 06132-7874123 oder per E-Mail unter vogelpest@mainz-bingen.de erreichbar.
Geschrieben von: Maximilian Wischermann
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