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Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 32-jährigen Mann aus Idar-Oberstein wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Alle Beteiligten haben eine Woche Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Widerspruch wird die Entscheidung rechtskräftig. Das Gericht stützte sein Urteil auf die Ereignisse eines tödlichen Streits im vergangenen Jahr.
Laut Anklage kam es zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Lebensgefährtin zu einer eskalierenden Auseinandersetzung. Dabei würgte der Mann seine Partnerin zunächst bis zur Bewusstlosigkeit. Danach fügte er ihr mit einem Küchenmesser eine lebensgefährliche Halsverletzung zu, an der sie letztlich starb.
Das Landgericht bewertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord. Die Strafkammer ging davon aus, dass es sich um eine im Streit eskalierte Tat handelte, bei der keine besonderen Mordmerkmale vorlagen.
Geschrieben von: Paul Calmund
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