
Antenne Bad Kreuznach
today22. Oktober 2025
Symbolbild Gemeinde im Oktober: Von Christian Rucinski
In der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Warmsroth Anfang des Monats haben sowohl der Ortsbürgermeister als auch die Beigeordneten ihren Rücktritt zum 31. Oktober erklärt. Damit ist das Organ „Ortsbürgermeister“ ab dem 1. November 2025 nicht mehr handlungsfähig.
Um die Funktionsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, hat die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO Rheinland-Pfalz Bürgermeister Michael Cyfka als Beauftragten für das Amt des Ortsbürgermeisters bestellt. Die Bestellung gilt ab dem 1. November 2025 und dauert bis zur Wahl eines neuen Amtsinhabers an. Cyfka übernimmt in dieser Zeit alle Aufgaben des Ortsbürgermeisters.
Die Kosten für die Beauftragung trägt die Ortsgemeinde Warmsroth. Laut der Gemeindeordnung soll die Neuwahl spätestens drei Monate nach Freiwerden des Amtes stattfinden. Die Aufsichtsbehörde hat den 25. Januar 2026 als Wahltag für die Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin oder des neuen Ortsbürgermeisters festgesetzt.
Geschrieben von: Clara Schulz
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