Bewegungsjagden sind in der Sperrzone I wieder erlaubt – Anzeige beim Veterinäramt erforderlich
Das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen hat neue Regelungen zur Jagd im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht. Nachdem seit mehreren Monaten keine infizierten Wildschweine mehr gefunden worden sind, hat sich die Lage sowohl im Kreis Mainz-Bingen als auch in den angrenzenden hessischen Gebieten entspannt.
Allgemeinverfügung mit Lockerungen
In einer aktualisierten Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt mehrere Lockerungen für Bewegungsjagden beschlossen. Treibjagden, Drückjagden und Erntejagden sind in der Sperrzone I wieder erlaubt. Sie dürfen nun grundsätzlich auch auf Wildschweine durchgeführt werden. Jede geplante Jagd muss allerdings mindestens 14 Tage vorher beim Veterinäramt angezeigt werden.
Vorsorge bleibt wichtig
Durch die Vorabmeldung behält die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Möglichkeit, die aktuelle Seuchenlage zu bewerten und bei Bedarf präventive Maßnahmen zu veranlassen. Damit soll das Risiko einer erneuten Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest so gering wie möglich gehalten werden.