Landkreis Mainz-Bingen

Kreis Mainz-Bingen hat Jagdregeln zur Afrikanischen Schweinepest gelockert

today22. Oktober 2025

Hintergrund
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Bewegungsjagden sind in der Sperrzone I wieder erlaubt – Anzeige beim Veterinäramt erforderlich

Das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen hat neue Regelungen zur Jagd im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht. Nachdem seit mehreren Monaten keine infizierten Wildschweine mehr gefunden worden sind, hat sich die Lage sowohl im Kreis Mainz-Bingen als auch in den angrenzenden hessischen Gebieten entspannt.

Allgemeinverfügung mit Lockerungen

In einer aktualisierten Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt mehrere Lockerungen für Bewegungsjagden beschlossen. Treibjagden, Drückjagden und Erntejagden sind in der Sperrzone I wieder erlaubt. Sie dürfen nun grundsätzlich auch auf Wildschweine durchgeführt werden. Jede geplante Jagd muss allerdings mindestens 14 Tage vorher beim Veterinäramt angezeigt werden.

Vorsorge bleibt wichtig

Durch die Vorabmeldung behält die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Möglichkeit, die aktuelle Seuchenlage zu bewerten und bei Bedarf präventive Maßnahmen zu veranlassen. Damit soll das Risiko einer erneuten Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest so gering wie möglich gehalten werden.

Geschrieben von: Clara Schulz