Bad Kreuznach

Winterdienst in Bad Kreuznach: Gemeinsam für mehr Sicherheit auf Straßen und Gehwegen

today8. Januar 2026

Hintergrund
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Die kalte Jahreszeit bringt zur winterliche Stimmung, auch erhöhte Risiken im Straßenverkehr mit sich. Überfrierende Nässe, Glatteis, Schnee und Matsch können Fahrbahnen und Gehwege schnell zu gefährlichen Rutschpartien machen. Um Unfälle möglichst zu vermeiden, sind Stadt, Bauhof und Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gefordert.

Besonders gefährdet sind Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die auch bei winterlichen Bedingungen unterwegs sein müssen. Dazu zählen Berufspendler und ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sichere und gut geräumte Wege sind für sie von besonderer Bedeutung.

Winterdienst des Bauhofs

Von November bis April ist das Einsatzteam des städtischen Bauhofs bemüht, die wichtigsten Verkehrswege so schnell wie möglich von Schnee und Eis zu befreien. Angesichts von rund 165 Kilometern Straßen konzentriert sich der Winterdienst auf besonders relevante Bereiche. Dazu gehören Hauptverkehrsstraßen, Schulwege und Krankenhauszufahrten sowie Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs.

Im Rahmen des Winterdienstes werden unter anderem geräumt und gestreut:

  • rund 60 Kilometer innerörtliche Straßen,
  • 15 öffentliche Parkplätze,
  • etwa 20 Kilometer Radwege,
  • 10 Kilometer Wander- und Spazierwege,
  • 33 Fußgängerüberwege,
  • 25 Bushaltestellen inklusive Busbahnhof,
  • sowie Gehwege an städtischen Gebäuden

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, investiert die Stadt Bad Kreuznach jährlich bis zu 400.000 Euro in den Winterdienst. Bis zu 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz. Bereits ab 3.30 Uhr erfolgen täglich Glättekontrollen, um frühzeitig auf winterliche Witterung reagieren zu können.

Pflichten der Grundstücksanlieger

Neben dem städtischen Winterdienst sind auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gefordert. Laut Satzung der Stadt Bad Kreuznach sind alle Anlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom frühen Beginn des Schul- und Berufsverkehrs bis in die Abendstunden verkehrssicher zu halten. Dazu gehört, bei Bedarf mehrfach täglich zu streuen, Schnee zu räumen und die Wege in ausreichender Breite freizuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für niveaugleich ausgebaute Straßen.

Grundsätzlich haften Eigentümer für Schäden, die durch eine Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht entstehen. Es wird empfohlen, rechtzeitig Schneeschieber und geeignetes Streumaterial bereitzuhalten sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Umweltfreundliches Streuen

Zum Streuen sind grundsätzlich nur abstumpfende und umweltverträgliche Materialien wie Sand, Splitt oder Ähnliches erlaubt. Der Verzicht auf Streusalz schützt nicht nur die städtischen Bäume, sondern auch Haustiere. Salz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, etwa bei starkem Gefälle, Treppen oder Eisregen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Ordnungsamt.

Sicher unterwegs im Winter

Auch das eigene Verhalten trägt zur Sicherheit bei. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihr Fahrverhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen. Rechnen Sie mit Schnee und Eis, denn Nebenstraßen sind nicht immer gestreut. Fahrzeuge sollten rechtzeitig winterfest gemacht werden. Zudem sind die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Hinweise der Automobilclubs zu beachten.

Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, dass der Winter überwiegend sichere und unfallfreie Tage bringt.

Geschrieben von: Daniel Klein