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Zum 1. Juli 2025 treten mehrere gesetzliche Änderungen (Neuregelungen Juli 2025) in Kraft. Viele betreffen Menschen direkt in ihrem Alltag – ob in der Pflege, im Ruhestand oder bei der Steuererklärung. Auch für Gewaltopfer und SED-Verfolgte gibt es Verbesserungen. Wir fassen die wichtigsten Neuregelungen zusammen.
Pflegekräfte erhalten ab dem 1. Juli mehr Geld. Eine Pflegefachkraft bekommt nun mindestens 20,50 Euro pro Stunde, Pflegehilfskräfte 16,10 Euro. Damit wird die Arbeit in der Pflege besser entlohnt – ein wichtiger Schritt, um Berufe im sozialen Bereich zu stärken.
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Bisher mussten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege separat beantragt werden. Ab Juli wird daraus ein gemeinsames Jahresbudget. Damit lässt sich flexibler planen, wenn Angehörige ausfallen. Auch die bisher nötige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.
Ein weiterer Schritt Richtung Bürokratieabbau: Wer Kinder hat, muss die Zahl ab Juli digital nachweisen. Das beeinflusst den Beitrag zur Pflegeversicherung.
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Auch Berufsbetreuer und Vormünder profitieren. Ihre Vergütung wird an die Löhne im öffentlichen Dienst angepasst. Außerdem wird ein neues System eingeführt, das die Abrechnung erleichtert.
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Zum 1. Juli steigen die Entschädigungen für Gewaltopfer, Kriegsopfer und Impfgeschädigte um 3,79 Prozent. Rund 47.000 Menschen erhalten dadurch mehr finanzielle Unterstützung.
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Auch für Opfer der SED-Diktatur gibt es Verbesserungen. Die monatliche SED-Opferrente wird auf 400 Euro erhöht und künftig jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – das bedeutet mehr Unabhängigkeit für die Betroffenen. Krankheiten wie Depressionen oder Angsterkrankungen werden nun leichter als Folge politischer Verfolgung anerkannt.
Mehr Infos: SED_Opferrente
Ein dauerhaft gesetzlich verankerter Bundesbeauftragter kämpft ab sofort gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Ein Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission sollen den Schutz und die Hilfen für Betroffene verbessern.
Mehr Infos: sexueller Missbrauch
Ab 1. Juli dürfen sich Rentnerinnen und Rentner über eine Erhöhung um 3,74 Prozent freuen. Der Grund: Die Löhne im Vorjahr sind gestiegen. Damit profitieren auch viele Menschen in Rheinland-Pfalz von mehr Geld im Alter.
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Bis 31. Juli 2025 muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben werden – wer keine Fristverlängerung über einen Steuerberater hat. Dann gilt der späteste Termin: 30. April 2026.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
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