Antenne Bad Kreuznach
Grundsteuer: In Bad Kreuznach sollen künftig unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke gelten. Die Verwaltung schlägt vor, den Satz für Wohnimmobilien auf 650 und für gewerblich genutzte Grundstücke auf 1.300 Prozentpunkte zu erhöhen. Bislang galt ein einheitlicher Satz von 550. Ziel ist es, die Einnahmen auf dem Stand von 2024 zu halten.
Kämmerer und Bürgermeister Thomas Blechschmidt spricht von „aufkommensneutral“, doch das reicht nicht. Denn das strukturelle Defizit im Stadthaushalt liegt bei 20 Millionen Euro. Die Aufsichtsbehörde ADD verlangt mehr Einnahmen und Einsparungen. Bisher fehlt jedoch die Genehmigung für den Haushalt 2025.
In einer Sondersitzung sprach sich Kay Maleton von der Fairen Liste gegen die geplante Splittung aus. „Das ist die dritte Erhöhung der Grundsteuer in Folge.“ Zudem verzögere sich die Haushaltsgenehmigung wohl bis August. Das führe dazu, dass geplante Projekte nicht mehr rechtzeitig starten könnten. Die Fairen Liste hält die Mehrbelastung der Bürger für „unfair“ und will dem Vorschlag nicht zustimmen.
Rein rechnerisch würde die Stadt durch die neue Regelung rund zwei Millionen Euro mehr einnehmen. Allerdings steigt parallel auch die Kreisumlage. Dieser Mehrbedarf ist im Plan nicht berücksichtigt. Norbert Welschbach (CDU) befürwortet das Modell grundsätzlich, sieht aber weiteren Spielraum: Ein höherer Hebesatz der Grundsteuer für unbebaute Grundstücke könne Eigentümer dazu bewegen, schneller zu bauen.
Auch CDU-Fraktionschef Manfred Rapp sieht in der Gesetzesänderung eine Chance. Er kritisiert aber das Zögern bei der Gewerbesteuer und den weiter ausstehenden Flächennutzungsplan. „Vier Unternehmen sind bereits gegangen, eine weitere steht vor dem Absprung.“
SPD-Fraktionsvorsitzende Claudia Eider betont, Bad Kreuznach stehe nicht allein. Gemeinsam mit OB Emanuel Letz habe sie in Hannover beim Deutschen Städtetag eine Resolution zur Lage der Kommunen unterzeichnet. Letz rechnet nicht damit, dass Fördermittel aus dem 550-Milliarden-Paket des Bundes in Bad Kreuznach ankommen.
Ob die geplanten Grundsteueranpassungen kommen, entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025. Sie gelten als wichtiger Schritt, um den städtischen Haushalt überhaupt genehmigungsfähig zu machen.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
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