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Bluttat in Bad Dürkheim: 43-Jähriger wegen Totschlags angeklagt

Polizist. Symbolbild.
Symbolbild. Quelle: cocoparisienne

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 41-jährigen Mann aus Langenlonsheim hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage wegen Totschlags erhoben. Der 43-jährige Beschuldigte soll den Mann am 31. Juli 2026 in einem Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim erschossen haben. Nun muss das Landgericht Frankenthal entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Anklage nach tödlichen Schüssen in Bad Dürkheim erhoben

Die Tat ereignete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen 22.30 Uhr. Der 43-Jährige soll zwei Schüsse auf den 41-Jährigen abgegeben haben. Zeugen fanden den schwer verletzten Mann und alarmierten umgehend Polizei und Rettungsdienst. Einsatzkräfte versuchten, ihn wiederzubeleben. Er verstarb jedoch später im Krankenhaus aufgrund seiner Verletzungen.

Mutmaßlicher Täter auf der Nature One festgenommen

Der mutmaßliche Schütze flüchtete noch vor dem Eintreffen der Polizei. Eine sofort eingeleitete Fahndung mit zahlreichen Einsatzkräften und einem Polizeihubschrauber blieb zunächst ohne Erfolg. Am 2. August wurde er gegen 3.30 Uhr auf dem Nature-One-Festival im Hunsrück festgenommen. Die mutmaßliche Tatwaffe hatte er dabei nicht bei sich. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Mutmaßliche Verwechslung als Hintergrund

Nach den umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 41-Jährige den Angeschuldigten am Tatabend unangekündigt besuchen wollte. Zwischen den beiden Männern habe es zuvor keine bekannten Probleme gegeben. Der 43-Jährige hatte allerdings zuvor verbale Auseinandersetzungen mit anderen Personen gehabt und offenbar damit gerechnet, dass Menschen aus diesem Umfeld bei ihm auftauchen könnten.

Als der 41-Jährige unvermittelt in seiner Wohnung erschien, soll der Angeschuldigte eine griffbereit liegende Schusswaffe genommen und zweimal auf ihn geschossen haben. Die Projektile trafen den Mann im Brustkorb und verletzten unter anderem die rechte Lunge, die Speiseröhre, die Hauptschlagader und das linke Herz. Nach Einschätzung der Ermittler starb er an inneren Blutungen.

Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Mordverdacht

Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass der Angeschuldigte mit Tötungsabsicht handelte. Eine mögliche Verwechslung des Opfers mit einer anderen Person ändere daran aus ihrer Sicht nichts. Juristisch werde ein solcher Identitätsirrtum als unbeachtlich bewertet, wenn das vorgestellte und das tatsächlich angegriffene Tatobjekt rechtlich gleichwertig seien.

Für eine Anklage wegen Mordes sieht die Staatsanwaltschaft dagegen keine ausreichenden Hinweise. Insbesondere lasse sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht hinreichend belegen, dass der Angeschuldigte heimtückisch gehandelt habe. Wegen des überraschenden und sehr schnellen Tatgeschehens sei nicht nachzuweisen, dass er die Arglosigkeit des Opfers in dem Moment erkannt habe, als dieses plötzlich in sein Blickfeld trat.

Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte aufgrund der vorherigen Streitigkeiten angenommen habe, die irrtümlich für Angehörige dieser Gruppe gehaltene Person rechne ihrerseits mit einem Angriff. Die vorausgegangenen Auseinandersetzungen allein rechtfertigten aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch nicht die Annahme, dass ohne weitere verbale Konfrontation unmittelbar ein körperlicher Angriff bevorstand. Das Verhalten des Angeschuldigten sei dennoch rechtswidrig gewesen.

Wie geht es jetzt weiter?

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Frankenthal. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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