Ein Mann aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt sowie wegen Verstößen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil fiel am Montag vor dem Amtsgericht Alzey.
Für zwei Jahre und vier Monate muss ein in Mann aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land ins Gefängnis. Das Amtsgericht Alzey verurteilte ihn am Montag wegen Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt sowie mit kinderpornografischem Bild- und Videomaterial. Die Taten spielten sich nach Angaben des Amtsgerichts im Internet ab.
Kommunikation mit Kindern über Videoanrufe
Der Angeklagte hatte über verschiedene Plattformen Kontakt zu Kindern aufgenommen. Dabei forderte er sie im Rahmen von Videoanrufen zu sexuellen Handlungen an sich selbst auf. Neben den aufgezeichneten Online-Kontakten stellten die Ermittler auf seinem Handy auch Bild- und Videomaterial sicher. Auf den Angeklagten aufmerksam wurden die Ermittler zunächst durch ein anderes Verfahren gegen eine auswärtige Person. Bei den dortigen Ermittlungen sichergestelltes Material führte die Polizei schließlich zu dem Mann aus Alzey-Land. Nach Angaben des Amtsgerichts gehörte er außerdem einer Chatgruppe an, in der pornografische Inhalte ausgetauscht wurden.
Angeklagter gesteht Taten vollständig
Vor Gericht gestand der Mann aus Alzey-Land die ihm vorgeworfenen Taten vollständig. Noch bevor er wusste, dass gegen ihn ermittelt wurde und bevor seine Wohnung durchsucht wurde, hatte er sich bereits in therapeutische Behandlung begeben. Bei der späteren Durchsuchung stellten die Ermittler unter anderem sein Handy und eine Festplatte sicher. Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.



