Antenne Bad Kreuznach
Parkhotel Bad Kreuznach / Foto: Bad Kreuznach Tourismus
Bad Kreuznach steuert auf die nächste Grundsatzdebatte zu. Denn am 29. Januar 2026 soll das Thema Bettensteuer wieder im Stadtrat zur Abstimmung stehen. Die Liste Faires Bad Kreuznach beantragt die Einführung erneut. Hotels und andere Übernachtungsbetriebe sollen dann 5 Prozent des Übernachtungspreises abführen.
Hinter dem Vorstoß steckt vor allem ein Gerechtigkeitsargument. Die Stadt investiert viel in Angebote, die Gäste anziehen. Gleichzeitig zahlen am Ende oft die Einheimischen, und zwar über Gebühren oder den städtischen Haushalt. Eine Bettensteuer würde dagegen Geld von außen nach Bad Kreuznach bringen, während die Belastung breiter verteilt wäre.
Im Mai 2025 hatte der Stadtrat die Bettensteuer abgelehnt. Damals setzte die Mehrheit auf einen anderen Weg: teureres Parken und mehr Flächen mit Gebühren. Ziel waren laut damaliger Beschlusslage rund 2,7 Millionen Euro pro Jahr mit steigenden Tarifen und der Ausweitung kostenpflichtiger Parkflächen, darunter die Pfingstwiese, das Salinental oder Parkplätze in Bad Münster.
Doch genau hier setzt nun die Kritik an. Die Faire Liste verweist darauf, dass das Parkkonzept in der Praxis nicht die erhofften Mehreinnahmen liefern werde. Dadurch werde der Druck größer, weil dem Haushalt Geld fehle. In der Argumentation der Antragsteller wirkt die Bettensteuer deshalb wie die naheliegende Alternative, weil sie direkt an den Übernachtungen ansetzt.
Auch die Erinnerung an die damalige Debatte spielt hinein. Denn kurz vor der Entscheidung 2025 mischten sich DEHOGA und IHK ein, und zwar mit erheblichem Druck. In Bad Kreuznach sorgte das für Misstrauen, weil Gespräche nicht nur öffentlich liefen. Besonders scharf fiel damals ein Satz aus dem Stadtrat aus: „Es ist ein Skandal, dass der Chef des DEHOGA zu einer Verhandlung der ADD mitfährt und über den Haushalt der Stadt mitverhandelt.“Außerdem fiel das Wort „Doppelmoral“, weil Hotels die Steuer nicht tragen sollten, während Parkende mehr zahlen.
Die Antragsteller verbinden die Bettensteuer mit konkreten Zahlen. In ihrer Darstellung gibt es rund 630.000 Übernachtungen. Etwa die Hälfte entfalle auf Kurkliniken, die andere Hälfte auf Beherbergungsbetriebe. Für diese rund 315.000 Übernachtungen setzt die Faire Liste einen Durchschnittspreis von 60 Euro an. Daraus ergebe sich ein Umsatz von 18,9 Millionen Euro.
Zusätzlich lenkt die Faire Liste den Blick auf Einrichtungen, die den Standort prägen. Dazu zählen Bäderhaus, Therme, Gradierwerke sowie Parkanlagen und Wege. Diese Infrastruktur kostet Geld, und sie stärkt zugleich die Nachfrage. Deshalb halten Merkelbach und Maleton (Faire Liste) eine Beteiligung der Übernachtungsbranche für naheliegend. Sie verweisen außerdem auf Beispiele aus anderen Städten. „Mittlerweile haben zahlreiche Kommunen, etwa 50, die Bettensteuer eingeführt. In Freiburg haben sich die Übernachtungszahlen seit Einführung der Bettensteuer sogar erhöht, was auch in Erfurt der Fall ist. In Karlsruhe geht die Tourismus-GmbH davon aus, dass die Einführung der Bettensteuer keine negativen Auswirkungen haben wird, da der Standort sehr gefragt ist. Davon geht man auch in Bad Kreuznach aus.“
Zugleich wird der lokale Nutzen zugespitzt. So steht im Antrag auch der Hinweis auf Vorteile einzelner Häuser im Kurgebiet. „Die Gäste des Parkhotels haben sogar freien Eintritt in die Therme, was der Kreuznacher Bürger aufgrund fehlerhafter Vertragsgestaltung im Haushaltsjahr 2026 mit einem prognostizierten Betrag von 530.000 Euro ausgleichen muss“. Für die Faire Liste ist das ein Punkt, weil die Rechnung am Ende nicht bei den Betrieben lande, sondern wieder im Haushalt.
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz lehnt die Bettensteuer weiterhin ab. Der Verband verweist auf das Nein des Stadtrats aus Mai 2025 und hält die Entscheidung für sachlich begründet. Ein Kernargument lautet: Bettensteuern sind aus Sicht des Verbandes nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt. Damit, so der DEHOGA, lasse sich Tourismus nicht gezielt finanzieren.
Zudem warnt der Verband vor einer einseitigen Belastung der Beherbergungsbetriebe. Tagesgäste und Einheimische wären nicht einbezogen, und das könne den Wettbewerb verzerren. Außerdem verweist der DEHOGA auf die Tourismusstrategie des Landes Rheinland-Pfalz, die Bettensteuern als Instrument ablehnt. Der Verband fordert deshalb eher Entlastungen, und er bietet zugleich an, am Standort weiter mitzuwirken.
Nach Eingang des Antrags muss nun der Stadtrat neu entscheiden ob und wann die Bettensteuer eingeführt wird.
Geschrieben von: Lena Winterfeld
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