Antenne Bad Kreuznach
Die Entscheidung zu den Parkgebühren in Bad Kreuznach sorgt weiter für Diskussionen. In der Stadtratssitzung am Donnerstagabend (11.12.2025) hat das Gremium mit Mehrheit die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bekräftigt. Ab dem 1. Januar 2026 werden im Kurgebiet unter anderem der Agricolastraße, Cauerstraße, Sponheimer Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Moltkestraße und Roonstraße Parkgebühren erhoben. Für viele Anwohner bedeutet das spürbare Mehrkosten, denn eine Sonderregelung, in Form eines Anwohnerparkscheins für Bewohner, ist zunächst nicht vorgesehen.
Konkret sieht das beschlossene Modell ein Tagesticket für fünf Euro sowie ein Halbjahresticket für 300 Euro vor. Wer dauerhaft auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum angewiesen ist, zahlt damit 600 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Ein klassischer Anwohnerparkausweis würde, wie im angrenzenden Gebiet – Heinrichstraße, 180 Euro jährlich kosten. Eine Übergangsregelung oder eine zeitweise Aussetzung der Gebührenpflicht fand im Stadtrat keine Mehrheit. Bis mindestens zum 1. März 2026 gilt deshalb auch für Anwohner im Kurgebiet: Ticket ziehen.
Zentraler Punkt der Debatte war die finanzielle Lage der städtischen Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK). Während Einnahmen aus Anwohnerparkausweisen dem städtischen Haushalt zugutekämen, fließen Erlöse aus Parktickets direkt an die BGK. Diese steht unter Druck, weil sie unter anderem die defizitäre Bäderlandschaft finanzieren muss. Zusätzliche Mittel aus dem Stadthaushalt hat der Finanzausschuss abgelehnt. Die BGK ist damit gezwungen, Mehreinnahmen selbst zu generieren – unter anderem über höhere Parkgebühren.
BGK-Geschäftsführer Klaus-Dieter Dreesbach machte im Stadtrat die Konsequenzen deutlich: „Es droht nicht direkt eine Insolvenz, aber ich muss was schließen. Irgendwo muss ich Kosten sparen. Dann mach ich am 1.1. die Bäder zu. Wo soll ich das fehlende Geld herholen?“ Der im Mai beschlossene Wirtschaftsplan könne ohne zusätzliche Einnahmen nicht eingehalten werden.
CDU, SPD, Grüne und FDP lehnten eine Aussetzung der Parkgebührenpflicht bis zur Klärung des Bewohnerparkens ab. Die Mehrheit folgte der Argumentation, dass die BGK auf die Einnahmen angewiesen sei. Kritiker bemängelten, dass trotz mehrerer im Stadtrat angesprochener Ideen keine Übergangslösung für die Anwohner gefunden wurde. Eine Entscheidung zugunsten der Kurgebiets-Anwohner blieb damit aus.
Im Stadtrat wurde zudem das sogenannte Landauer Parkmodell als mögliche Alternative zur klassischen Regelung des Bewohnerparkens genannt. Das Modell sieht eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung vor, bei der Anwohner, Besucher und Pendler zu gleichen Konditionen parken. Anstelle von Anwohnerparkausweisen kommen Quartiers-, Monats- oder Jahrestickets zum Einsatz. Aus Sicht der Verwaltung gilt dieses Modell als rechtlich weniger angreifbar, da kein dauerhaft hoher Parkdruck für einzelne Straßen nachgewiesen werden muss. Gleichzeitig wurde deutlich, dass zur Erzielung vergleichbarer Einnahmen weitere Flächen in Bad Kreuznach in die Bewirtschaftung einbezogen werden müssten. Welche Gebiete das betreffen könnte, soll nun geprüft werden.
Oberbürgermeister Emanuel Letz ging in der Sitzung auch auf die Kritik der Anwohner ein. Er räumte Fehler ein und kündigte Verbesserungen an. „Wir haben in der Kommunikation gegenüber den Anwohnern einiges falsch gemacht. Das war nicht richtig, hier müssen wir besser werden.“ Zugleich machte Letz deutlich, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht isoliert betrachtet werden könne. „Wir müssen uns die Stadt insgesamt betrachten und letztendlich zu fairen Parkgebühren für alle kommen.“
Ob und in welchem Umfang ein Bewohnerparken eingeführt oder ausgeweitet wird, soll nun geprüft werden. Rechtlich ist das an hohe Voraussetzungen geknüpft. Bis zu einer Entscheidung bleibt es bei der beschlossenen Regelung – mit deutlich höheren Parkgebühren für die Anwohner im Kurgebiet.
Geschrieben von: L. Winterfeld

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