Geflügelpest breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus

Geschrieben von Geraldine Werner

Die Geflügelpest, auch bekannt als hochpathogene Aviäre Influenza, breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus. Das Landesuntersuchungsamt hat den Erreger vom Subtyp H5N1 mittlerweile bei rund 60 Wildvögeln sowie in zwei Hausgeflügelbeständen festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte in mehreren Fällen die hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“. Damit gilt der Ausbruch offiziell als amtlich festgestellt.

Nachweise in fast allen Landkreisen

Inzwischen liegen Nachweise der Geflügelpest in fast allen rheinland-pfälzischen Landkreisen vor. Eine landesweite Aufstallpflicht ist derzeit nicht geplant, da bisher nur wenige kleinere Hausgeflügelhaltungen betroffen sind. Die Entscheidung über eine Aufstallung obliegt den örtlichen Veterinärämtern, die die Situation regional bewerten und entsprechende Maßnahmen anordnen können.

Nach aktuellem Stand gibt es bestätigte Fälle unter anderem in den Landkreisen Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Rhein-Lahn, Mayen-Koblenz und Trier-Saarburg. Auch im Kreis Bad Kreuznach wurde ein Verdachtsfall gemeldet. Bei Hausgeflügel ist ein Fall im Landkreis Südliche Weinstraße vom FLI bestätigt worden, im Landkreis Altenkirchen liegt ein Verdachtsfall vor.

Gefahr für Vögel, geringes Risiko für Menschen

Die Klassische Geflügelpest verläuft bei Vögeln meist tödlich. Zwischen Ansteckung und Krankheitsausbruch vergehen oft nur wenige Stunden bis Tage. Die Symptome können stark variieren. Laut Friedrich-Loeffler-Institut besteht für Säugetiere ein Infektionsrisiko, wenn sie größere Virusmengen über Fleisch oder Aas aufnehmen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefahr einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – ausgenommen sind Personen mit direktem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen

Das Landesuntersuchungsamt warnt dringend davor, tote oder kranke Wildvögel zu berühren. Auch Haustiere wie Hunde sollten keinen Kontakt zu infizierten Tieren haben. Funde von toten Vögeln sollten stets an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden, um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden.