Birkenfeld

Kreis Birkenfeld ordnet Stallpflicht für Geflügel an

today3. November 2025

Hintergrund
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Die Geflügelpest hat nun auch den Kreis Birkenfeld erreicht. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am Freitag bestätigt, dass ein bei Rhaunen gefundener Kranich mit dem Virus vom Typ H5N1 infiziert war. Hausgeflügelbestände sind im Kreis bislang nicht betroffen.

Allgemeinverfügung mit Stallpflicht in Kraft

Um eine Einschleppung des Virus vom Wildvogelbestand in die Geflügelhaltung zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Birkenfeld eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Sie sieht eine Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel sowie ein Verbot für Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen vor. Die Regelung trat am 1. November 2025 in Kraft und gilt für den gesamten Landkreis Birkenfeld.

Erhöhtes Risiko durch Vogelzug

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für neue Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland weiterhin als hoch ein. Besonders durch den Vogelzug von Kranichen und anderen Wildvögeln verbreitet sich der Erreger derzeit stark. Auch in anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz wurden bereits bestätigte H5N1-Fälle gemeldet, etwa bei Kranichen und Kanadagänsen.

Meldung von toten oder kranken Vögeln

Wer tote oder kranke Vögel findet, sollte sie auf keinen Fall berühren oder mitnehmen. Für Meldungen hat das Veterinäramt Birkenfeld eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet: tierseuchen@landkreis-birkenfeld.de. Um die Meldungen bearbeiten zu können, werden Name und Erreichbarkeit der meldenden Person, der genaue Fundort sowie Art und Anzahl der Tiere benötigt.

Das Veterinäramt bedankt sich bei der Bevölkerung für die Mithilfe und weist darauf hin, dass Wachsamkeit entscheidend ist, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest im Kreis Birkenfeld zu verhindern.

Geschrieben von: Geraldine Werner