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Immer mehr Kundinnen und Kunden wenden sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Grund sind pauschale Nachforderungen des Energieversorgers Mainova im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse 2023. Betroffene berichten von Rückforderungen zwischen 60 und 600 Euro – ohne erkennbare Berechnungsgrundlage.
Nach unserer Einschätzung sind diese Schreiben problematisch. Sie enthalten oft widersprüchliche Angaben und verzichten auf konkrete Nachweise. Damit bleibt für Verbraucher nicht nachvollziehbar, wie sich die Beträge zusammensetzen. „Rechnungen für Energielieferungen müssen laut gesetzlichen Vorgaben klar und verständlich sein und auf Wunsch kostenlos erläutert werden“, erklärt Max Müller, Referent für Energierecht.
Wir kritisieren auch den späten Zeitpunkt der Nachforderungen. Warum diese erst fast zwei Jahre nach Einführung der Gaspreisbremse erhoben werden, ist nicht nachvollziehbar. Besonders Vermieter stehen dadurch vor großen Problemen, da ihre Abrechnungen für 2023 längst abgeschlossen sind.
Wir raten allen Betroffenen, die Forderungen nicht ungeprüft zu akzeptieren. Stattdessen sollte schriftlich widersprochen werden. Wichtig ist, die Rechtsgrundlage zu erfragen und einen detaillierten Berechnungsnachweis innerhalb von vier Wochen einzufordern. Bleibt eine klare Antwort aus, ist die Schlichtungsstelle Energie der nächste Ansprechpartner. Im Zweifel empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen.
„Gerade bei Nachberechnungen wie im Fall Mainova erwarten wir von Energieversorgern hohe Transparenz und eine verständliche Kommunikation. Viele Verbraucher sind durch die späte und schwer nachvollziehbare Nachforderung verunsichert. Hier besteht dringender Verbesserungsbedarf“, betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
today16. September 2025
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