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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Birkenfeld wird voraussichtlich Ende Januar neue Gebührenbescheide an private Haushalte und Gewerbebetriebe im Kreisgebiet versenden. Hintergrund ist eine Anpassung der Abfallgebühren, die der Kreistag beschlossen hat und die seit Jahresbeginn gilt.
Nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs war die Gebührenanpassung notwendig, da die bisher geltenden Tarife nicht mehr kostendeckend waren. Die letzte Erhöhung lag mehr als ein Jahrzehnt zurück. In dieser Zeit sind die Kosten für Betrieb und Entsorgung deutlich gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem allgemeine Preissteigerungen sowie höhere Entgelte aus aktuellen Ausschreibungen.
Ohne die beschlossene Erhöhung hätte der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs ein deutliches Defizit ausgewiesen. Besonders stark wirken sich dabei die neuen Sammlungs- und Entsorgungsverträge für Altpapier und Altholz aus, die zu erheblichen Mehrkosten führen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, kostendeckende Gebühren zu erheben. Nur so lässt sich eine sichere, zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung im Nationalparklandkreis Birkenfeld dauerhaft gewährleisten.
Trotz der höheren Gebühren bleiben zahlreiche Leistungen weiterhin im Preis enthalten. Dazu zählen unter anderem die Sammlung und Beseitigung von Sperrmüll, Sonder- und Problemabfällen, Grünschnitt sowie Bioabfällen aus privaten Haushalten.
Die Anpassung der Abfallgebühren liegt nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs bei rund 20 Prozent. Für private Haushalte bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung im niedrigen einstelligen Eurobereich, abhängig von der Haushaltsgröße.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die beschlossene Maßnahme und betont, dass die Gebühren auch künftig so niedrig wie möglich gehalten werden sollen.
Geschrieben von: Geraldine Werner
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