Bingen am Rhein

Neue Regeln für Überweisungen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen

today8. Oktober 2025

Hintergrund

Bei Überweisungen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gelten ab sofort neue Vorgaben. Hintergrund ist ein neues EU-Gesetz, das den Zahlungsverkehr sicherer machen soll.

Neuer Empfängerabgleich bei Überweisungen

Ab morgen tritt das sogenannte Verfahren des Empfängerabgleichs in Kraft. Dabei wird automatisch überprüft, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Damit sollen Fehler und betrügerische Überweisungen künftig verhindert werden.

Wichtige Änderung für Zahlende

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei allen künftigen Zahlungen zwingend „Landkreis Mainz-Bingen“ als Empfängername angegeben werden muss. Nur so könne sichergestellt werden, dass Überweisungen korrekt verbucht werden.

Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr

Mit dem neuen Verfahren will die EU Betrugsrisiken im Online-Banking verringern und die Zuverlässigkeit von Überweisungen erhöhen. Bürger und Unternehmen sollten ihre gespeicherten Zahlungsdaten deshalb prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Geschrieben von: Paul Calmund