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    Antenne Bad Kreuznach

Birkenfeld

Polizei greift durch: Bußgeldhammer für Radler auf dem Gehweg

today12. Juni 2025

Hintergrund
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Fahrradfreundlicher Sommer – aber bitte mit Regeln

Die Sonne lacht, die Räder rollen – doch nicht jeder weiß, wo er eigentlich fahren darf. Die Polizei Birkenfeld meldet: Der Fahrradverkehr im Kreis nimmt wieder zu. Mit ihm steigen auch die Verstöße. Besonders das Fahrradfahren auf dem Gehweg sorgt für Ärger – und bald für Bußgelder.

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Was erlaubt ist – und was nicht

Die Straßenverkehrsordnung macht es klar: “Fahrzeuge müssen die Straße benutzen.” Und ja, auch Fahrräder zählen zu den Fahrzeugen. Wer also ohne triftigen Grund auf dem Gehweg fährt, handelt ordnungswidrig. Nur wenn ein Radweg mit entsprechendem Verkehrsschild ausgewiesen ist, darf – oder muss – dieser benutzt werden. Ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, dürfen Radfahrer selbst entscheiden: Straße oder Radweg?

Ausnahmen gelten nur für Kinder

Ganz anders sieht es bei den Jüngsten aus. Kinder unter acht Jahren müssen, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg radeln. Und seit der Gesetzesänderung dürfen auch Begleitpersonen von Kindern unter acht Jahren mit auf den Gehweg – das ist neu und wichtig für Eltern und Großeltern. Für alle anderen Fahrradfahrer ist der Gehweg tabu und kann teuer werden.

Verwarnung droht – Kontrollen angekündigt

Die Polizei Birkenfeld wird in den kommenden Wochen ganz genau hinschauen. Wer als erwachsener Radfahrer den Gehweg unerlaubt nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Und es bleibt nicht bei Worten: “Zukünftig werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.” Das kündigt die Polizei unmissverständlich an.

Augen auf bei der Beschilderung

Es gibt auch Wege, die gemeinsam für Fußgänger und Radfahrer freigegeben sind. Diese erkennt man an speziellen Verkehrszeichen. Hier gilt: gegenseitige Rücksicht – und kein Schlingerkurs!

Geschrieben von: Leona Winterfeld