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Symbolbild
Die Sonne lacht, die Räder rollen – doch nicht jeder weiß, wo er eigentlich fahren darf. Die Polizei Birkenfeld meldet: Der Fahrradverkehr im Kreis nimmt wieder zu. Mit ihm steigen auch die Verstöße. Besonders das Fahrradfahren auf dem Gehweg sorgt für Ärger – und bald für Bußgelder.
Die Straßenverkehrsordnung macht es klar: “Fahrzeuge müssen die Straße benutzen.” Und ja, auch Fahrräder zählen zu den Fahrzeugen. Wer also ohne triftigen Grund auf dem Gehweg fährt, handelt ordnungswidrig. Nur wenn ein Radweg mit entsprechendem Verkehrsschild ausgewiesen ist, darf – oder muss – dieser benutzt werden. Ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, dürfen Radfahrer selbst entscheiden: Straße oder Radweg?
Ganz anders sieht es bei den Jüngsten aus. Kinder unter acht Jahren müssen, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg radeln. Und seit der Gesetzesänderung dürfen auch Begleitpersonen von Kindern unter acht Jahren mit auf den Gehweg – das ist neu und wichtig für Eltern und Großeltern. Für alle anderen Fahrradfahrer ist der Gehweg tabu und kann teuer werden.
Die Polizei Birkenfeld wird in den kommenden Wochen ganz genau hinschauen. Wer als erwachsener Radfahrer den Gehweg unerlaubt nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Und es bleibt nicht bei Worten: “Zukünftig werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.” Das kündigt die Polizei unmissverständlich an.
Es gibt auch Wege, die gemeinsam für Fußgänger und Radfahrer freigegeben sind. Diese erkennt man an speziellen Verkehrszeichen. Hier gilt: gegenseitige Rücksicht – und kein Schlingerkurs!
Geschrieben von: Leona Winterfeld
today18. September 2025
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