Antenne Bad Kreuznach
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Rheinland-Pfalz geht einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit. Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes fällt ab dem Wintersemester 2025/2026 eine finanzielle Hürde weg: Studierende, die ein zweites Studium beginnen möchten, müssen künftig keine Zweitstudiengebühren mehr zahlen.
„Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren ist ein klares Bekenntnis für die Bildungs- und Chancengerechtigkeit in unserem Land. Gute Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein. Wer sich umorientieren und etwas Anderes studieren möchte oder vielleicht muss, soll dies ohne finanzielle Hürden tun können.“
Mit diesen Worten unterstreicht Wissenschaftsminister Clemens Hoch die Bedeutung der Gesetzesänderung. Für die Hochschulen bedeutet das keine finanziellen Einbußen – das Land übernimmt die Kosten, die durch den Wegfall der Gebühren entstehen.
Ein weiterer zentraler Punkt des neuen Gesetzes: Besonders forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erhalten ein fachlich begrenztes Promotionsrecht. Damit wird ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel und Stellen. Rheinland-Pfalz finanziert außerdem eine Anschubphase und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Auch der Zugang zu einem Studium wird flexibler. Personen mit Fachhochschulreife und ausländische Bewerber können künftig über eine Zugangsprüfung ihre Eignung nachweisen. So lassen sich methodische, fachliche und – bei internationalen Studierenden – auch sprachliche Voraussetzungen prüfen.
Zudem führt Rheinland-Pfalz einen integrierten Bachelor im Fach Rechtswissenschaft ein. Damit entsteht eine praxisnahe Studienstruktur, die den Berufseinstieg erleichtert.
Erstmals verankert das Land im Hochschulgesetz auch den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien werden gestärkt – ein wichtiger Schritt für eine moderne, zukunftsfähige Hochschullandschaft.
„Mit der Novellierung des Gesetzes machen wir die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz noch gerechter, offener, digitaler, internationaler und transparenter und gleichzeitig stärken wir ihre Attraktivität im nationalen und internationalen Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“
So fasst Wissenschaftsminister Hoch das Ziel der Reform zusammen. Der Landtag hat dem Gesetz bereits zugestimmt, die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt folgt in Kürze. Danach tritt das Fünfte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften offiziell in Kraft.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
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