Antenne Bad Kreuznach
Symbolbild
Alle Jahre wieder ruft Rheinland-Pfalz zur großen Weinzählung. Was klingt wie eine romantische Inventur im Weinkeller, ist in Wahrheit ziemlich ernst. Die Meldung der Wein- und Traubenmostbestände steht an – und das bis spätestens 7. August 2025.
Ob Familienweingut oder große Kellerei – viele sind mit dabei. Meldepflichtig sind:
Sektgrundwein ist als „Schaumwein“ zu melden, wenn er in einem Handelsbetrieb gelagert wird. Wer ihn besitzt, trägt die Verantwortung. So prickelnd war Büroarbeit selten.
Was neu ist: Auch entalkoholisierter Wein zählt
Zum ersten Mal gehören entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse zur Rubrik „übriger Wein“. Also: Wer’s leichter mag im Glas, muss trotzdem schwer zählen.
Die Formulare bekommt man in Bingen am Rhein, in der Burg Klopp. Einfach bei der Telefonzentrale anrufen – ganz ohne Flaschengeist. Wer lieber klickt statt kritzelt, nutzt das WeinInformationsPortal:
👉 wip.lwk-rlp.de
„Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen ausgeschlossen oder erhalten weniger Zuschüsse.“ So steht es sinngemäß in der EU-Verordnung 1308/2013. Fördergelder verpassen? Lieber nicht. Immerhin ein kleiner Lichtblick: Die Meldung der oenologischen Verfahren entfällt ab 2024. Das spart Zeit, Nerven – und vielleicht ein Glas zur Belohnung.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hilft gerne weiter. Fragen kostet nichts – anders als eine verpasste Meldung.
Geschrieben von: Leona Winterfeld
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