Allgemeinverfügung erlaubt Jagd bis Ende Juli
Seit Anfang März ist die Schonzeitaufhebung für Muffelwild im Landkreis Bad Kreuznach in Kraft. Laut einer Allgemeinverfügung der oberen Jagdbehörde darf das Wild nun bis Ende Juli in allen Revieren bejagt werden – auch nachts und unter Einsatz von Nachtsichttechnik.
Landesjagdverband kritisiert uneingeschränkte Nachtjagd
Obwohl der Landesjagdverband die Bestandsreduktion grundsätzlich für sinnvoll hält, äußert er deutliche Kritik an der uneingeschränkten Freigabe der Nachtjagd. Vor allem bei tragenden oder führenden Weibchen bestehe ein erhöhtes Risiko für Fehlschüsse, heißt es vom Verband.
Sorge um wildbiologische Folgen
Der Verband warnt zudem vor möglichen Folgen für das gesamte Ökosystem. Außerdem kündigt er Widerstand an, sollte das Nachtjagdverbot auch auf weitere Wildarten aufgehoben werden.