Touristische Betriebe an Rhein und Nahe können bei Investitionen künftig früher auf eine Landesförderung zugreifen. Rheinland-Pfalz senkt das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen von bisher 125.000 auf 50.000 Euro. Damit rücken auch kleinere Modernisierungen und Erweiterungen in Reichweite des Programms.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft im ganzen Land. Für die Nahe-Region ist sie besonders relevant, weil Betriebe im gesamten Land antragsberechtigt sein können und die neue Mindestschwelle auch kleinere Investitionen erfasst.
Bis zu 50 Prozent bei Investitionen bis 600.000 Euro
Bei einer Investitionssumme bis 600.000 Euro kann der Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Diese Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Ab einer Investitionssumme von 600.000 Euro gelten andere Sätze: Kleine Unternehmen können bis zu 20 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die maximale Zuschusssumme liegt nach Angaben der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz in der Regel bei 500.000 Euro. Die genannten Prozentsätze sind Obergrenzen. Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben tatsächlich gefördert wird, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und den als förderfähig anerkannten Kosten ab.
Diese Betriebe kommen grundsätzlich infrage
Bei Beherbergungsbetrieben verlangt das Programm mindestens zehn möblierte touristische Einheiten. Sie müssen mindestens sieben Monate im Jahr angeboten werden und spätestens sechs Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme online buchbar sein. Campingbetriebe benötigen mindestens 20 touristische Stellplätze; Dauercampingplätze zählen dabei nicht mit. Außerdem werden zeitgemäße sanitäre Einrichtungen vorausgesetzt. Gastronomiebetriebe müssen mindestens 20 Sitzplätze im Innenbereich haben. Sie sollen mindestens sieben Monate im Jahr und in der Regel an mindestens vier Tagen pro Woche geöffnet sein. Auch Mischbetriebe können förderfähig sein, wenn sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen.
Qualität und neue Angebote stehen im Mittelpunkt
Unterstützt werden unter anderem neue Betriebsstätten, Erweiterungen bestehender Betriebe, neue oder veränderte Angebote sowie die Neuaufstellung betrieblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein schlüssiges touristisches Konzept, das einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bisherigen Angebot erkennen lässt und zu den Zielen der Tourismusstrategie des Landes passt. Das Wirtschaftsministerium nennt Qualität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit als zentrale Schwerpunkte. Gerade die neue Pflicht zur Onlinebuchbarkeit bei Beherbergungsbetrieben verknüpft die Investitionsförderung ausdrücklich mit einer stärkeren digitalen Vermarktung.
Anträge laufen über die ISB
Informationen zu den Förderbedingungen und die Möglichkeit zur Antragstellung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bereit. Für interessierte Betriebe in der Region ist entscheidend, vor einer Investitionsentscheidung zu prüfen, ob Betriebsgröße, Öffnungszeiten, Vorhaben und Kostenstruktur die Programmbedingungen erfüllen.
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