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Das Tötungsdelikt in Unkenbach hat gestern mit einem umfangreichen Urteil vor dem Landgericht Kaiserslautern geendet. Die Jugendkammer verurteilte einen jungen Angeklagten zu einer mehrjährigen Jugendstrafe. Das Gericht stellte fest, dass er im Juni die Mutter seiner früheren Freundin getötet habe.
Nach den Feststellungen des Gerichts betrat der Angeklagte das Hofgrundstück der Frau trotz eines bestehenden gerichtlichen Verbots. Die Familie hatte zuvor mehrfach Drohungen erhalten, weil die frühere Freundin des Angeklagten keinen Kontakt mehr zu ihm gewollt hatte. Die Kammer wertete diese Vorgeschichte als dauerhaftes Bedrängen.
Als die Mutter den jungen Mann aufforderte, das Grundstück zu verlassen, attackierte er sie. Das Gericht beschreibt Schläge, Tritte und schließlich den Angriff mit einem Klappmesser. Die Frau verblutete am Tatort, nachdem die Stichverletzungen schwere innere Schäden verursacht hatten. Der 19-Jährige konnte später in Löllbach festgenommen werden.
Die Jugendkammer plädierte deshalb auf Totschlag. Die verhängte Jugendstrafe liegt im Bereich von über neun Jahren und stellt eine der höchsten möglichen Strafen im Jugendstrafrecht dar.
Neben dem Tötungsdelikt befasste sich das Gericht auch mit früheren Drohungen gegen die Tochter der Getöteten. Die Jugendliche erhielt im Februar über eine soziale Plattform eine beleidigende und bedrohliche Nachricht. Darin stellte der Angeklagte schwere Anschuldigungen und kündigte einen nächtlichen Besuch an.
Im sogenannten Adhäsionsverfahren sprach die Jugendkammer der Nebenklägerin zusätzlich ein Hinterbliebenengeld von über zehntausend Euro zu. Die Summe soll den seelischen Schaden abmildern, den der Verlust der Mutter und die Bedrohungen durch den Täter hinterlassen haben.
Geschrieben von: Geraldine Werner

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