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Zoll-Hinweise zu Black Friday: Was beim Auslandskauf wichtig ist

today23. November 2025

Hintergrund
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Waren aus dem Ausland: Was jetzt zu beachten ist

Black Friday rückt näher, und damit beginnt die Phase, in der viele Menschen in Rheinland-Pfalz und der Region Bad Kreuznach online nach Angeboten stöbern. Zoll Hinweise Black Friday spielen dabei eine größere Rolle, als viele glauben. Denn sobald Schnäppchen oder Geschenke aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, greifen zoll- und steuerrechtliche Regeln.

Diese Vorgaben betreffen nicht nur späte Lieferungen, sondern auch mögliche Zusatzkosten, die oft erst auffallen, wenn das Paket schon auf dem Weg ist. Gerade in der Vorweihnachtszeit kontrolliert der Zoll verstärkt Sendungen, weil das Paketaufkommen seinen jährlichen Höhepunkt erreicht.

Abgaben bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten

Bestellungen, die aus Ländern wie den USA, China oder Großbritannien kommen, sind abgabenpflichtig. Dabei gelten klare Wertgrenzen, die Verbraucher kennen sollten, um Überraschungen zu vermeiden.

  • Bis 150 Euro Warenwert: Es fällt Einfuhrumsatzsteuer an – meist 19 Prozent. Bei Büchern oder Lebensmitteln gelten 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern fällig werden, etwa bei Spirituosen, Kaffee oder Sekt.
  • Über 150 Euro Warenwert: Neben der Einfuhrumsatzsteuer können zusätzlich Zollabgaben anfallen. Ihre Höhe richtet sich nach der Art der Ware.

Geschenke zwischen Privatpersonen sind nur bis 45 Euro abgabenfrei. Bei Alkohol, Tabak oder Kaffee gelten zudem strenge Mengenbegrenzungen. Wer mehr verschickt oder bestellt, zahlt Steuern – oder riskiert eine Beschlagnahmung.

Auch in der Region Bad Kreuznach sorgen solche Rücksendungen regelmäßig für Ärger. Viele Empfänger wundern sich über Lagerkosten, die entstehen, wenn der Zoll auf fehlende Dokumente wartet.

EU-Lieferungen: Einfacher, aber nicht immer sorgenfrei

Innerhalb der EU gelten zwar keine Zollformalitäten, dennoch gibt es Ausnahmen. Bei alkoholischen Getränken, Kaffee oder anderen verbrauchsteuerpflichtigen Waren müssen Empfänger weiterhin Steuern zahlen – selbst wenn die Sendung ein Geschenk ist.

Gerade beim Onlinekauf von Wein oder Spirituosen, beliebt in der Nahe-Region, kann das relevant werden. Wer flaschenweise bestellt, sollte die zusätzlichen Kosten einplanen.

Gefahren durch Fälschungen und fehlende Kennzeichnungen

Der Zoll warnt zudem vor Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Markenware zu Niedrigpreisen ist oft gefälscht. Werden solche Produkte entdeckt, gehen sie nicht an den Empfänger, sondern direkt in die Beschlagnahme. Der Kaufpreis wird in vielen Fällen nicht erstattet. Außerdem drohen zivilrechtliche Schritte durch Markeninhaber.

Fehlen CE-Kennzeichen oder gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise, kann die zuständige Behörde die Einfuhr verweigern. Gerade bei Spielwaren, Elektronik oder Kosmetik ist das häufig der Fall. Für Familien aus Bad Kreuznach kann das ein echtes Sicherheitsrisiko sein, weil minderwertige Produkte gesundheitliche Schäden verursachen können.

Strenge Regeln bei Tabak und E-Zigaretten

Besonders strikt ist die Lage bei Tabakwaren. Pakete mit Zigaretten, Zigarren, Liquids oder Einweg-E-Zigaretten dürfen nur dann nach Deutschland geschickt werden, wenn sie ein gültiges deutsches Steuerzeichen tragen. In der Praxis ist das bei Auslandssendungen fast nie der Fall. Die Ware wird daher grundsätzlich beschlagnahmt.

Wie man Ärger vermeiden kann

Um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden, lohnt ein Blick auf die Informationsangebote des Zolls. Pressesprecherin Karin Schmidt betont: „Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren.“

Auf der Website gibt es einen Abgabenrechner, der voraussichtliche Kosten anzeigt. Außerdem beantwortet der Chatbot „TinA“ einfache Fragen – praktisch in der stressigen Vorweihnachtsphase.

Geschrieben von: Leona Winterfeld