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Der Sommer bringt Hitze, Trockenheit – und jetzt auch ein Verbot von offenem Feuer in ganz Bad Kreuznach. Ab Mittwoch, 9. Juli, gilt: kein offenes Feuer, kein Feuerwerk, kein Grillen ohne Auflagen. Die Stadt reagiert damit auf die steigende Waldbrandgefahr.
Ein einziger Funke reicht. Schon ein weggeworfenes Streichholz oder eine glühende Zigarette können aktuell ganze Böschungen in Brand setzen. Deshalb verbietet die Stadt nun auch das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren auf öffentlichen Flächen. Die Botschaft ist klar: „Vorsicht ist besser als Flächenbrand.“
Was gilt ab dem 9. Juli 2025 in Bad Kreuznach?
Die Regelungen betreffen alle öffentlich oder öffentlich zugänglichen Flächen. Selbst auf privaten Grundstücken im Außenbereich ist nur noch Gasgrillen erlaubt – und das auch nur, wenn ein Feuerlöscher oder Löschwasser griffbereit steht. Wer in seinem Garten innerhalb der Stadtgrenzen mit Holzkohle grillt, darf das – aber auch hier gilt: Sicherheit geht vor.
Die Allgemeinverfügung gilt vom 9. Juli bis mindestens 18. August 2025. Wird die Trockenheit schlimmer, kann sie verlängert werden. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet von Bad Kreuznach – vom Kurpark bis zum Kuhberg.
Wer im Sommer grillen oder feiern will, muss jetzt genau hinschauen, was erlaubt ist. Die Stadt setzt auf klare Regeln statt auf Fahrlässigkeit. „Wer Feuer macht, riskiert mehr als nur einen Funken Ärger.“
Hier gehts zum vollständigen Text der Allgemeinverfügung: https://www.bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-verbot-von-offenem-feuer-im-wald-2025-fuer-veroeffentlichung-az-und-oea-3-juli-2025-003.pdf?cid=2601
Geschrieben von: Leona Winterfeld

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