Bad Kreuznach

Ab heute Grillen verboten! Akute Brandgefahr in und um Kreuznach

today9. Juli 2025

Hintergrund
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Grillpause und Raketenstopp: Bad Kreuznach greift durch

Der Sommer bringt Hitze, Trockenheit – und jetzt auch ein Verbot von offenem Feuer in ganz Bad Kreuznach. Ab Mittwoch, 9. Juli, gilt: kein offenes Feuer, kein Feuerwerk, kein Grillen ohne Auflagen. Die Stadt reagiert damit auf die steigende Waldbrandgefahr.

Brandrisiko steigt: Zigaretten werden zur Gefahr

Ein einziger Funke reicht. Schon ein weggeworfenes Streichholz oder eine glühende Zigarette können aktuell ganze Böschungen in Brand setzen. Deshalb verbietet die Stadt nun auch das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren auf öffentlichen Flächen. Die Botschaft ist klar: „Vorsicht ist besser als Flächenbrand.“

Das ist jetzt verboten – und zwar überall

Was gilt ab dem 9. Juli 2025 in Bad Kreuznach?

  • Offenes Feuer: streng verboten auf allen öffentlichen Flächen, im Wald, auf Feldern und in Grünanlagen
  • Grillen: nur noch mit Gasgrill und nur unter strengen Auflagen
  • Feuerwerk & Pyrotechnik: komplett untersagt – egal ob Leuchtkugeln oder Rauchbomben
  • Grillplätze der Stadt: gesperrt, auch wenn sie ausgewiesen sind

Die Regelungen betreffen alle öffentlich oder öffentlich zugänglichen Flächen. Selbst auf privaten Grundstücken im Außenbereich ist nur noch Gasgrillen erlaubt – und das auch nur, wenn ein Feuerlöscher oder Löschwasser griffbereit steht. Wer in seinem Garten innerhalb der Stadtgrenzen mit Holzkohle grillt, darf das – aber auch hier gilt: Sicherheit geht vor.

So lange bleibt das Verbot in Kraft

Die Allgemeinverfügung gilt vom 9. Juli bis mindestens 18. August 2025. Wird die Trockenheit schlimmer, kann sie verlängert werden. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet von Bad Kreuznach – vom Kurpark bis zum Kuhberg.

Grillen nur mit Köpfchen

Wer im Sommer grillen oder feiern will, muss jetzt genau hinschauen, was erlaubt ist. Die Stadt setzt auf klare Regeln statt auf Fahrlässigkeit. „Wer Feuer macht, riskiert mehr als nur einen Funken Ärger.“

Hier gehts zum vollständigen Text der Allgemeinverfügung: https://www.bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-verbot-von-offenem-feuer-im-wald-2025-fuer-veroeffentlichung-az-und-oea-3-juli-2025-003.pdf?cid=2601

Geschrieben von: Leona Winterfeld