Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot an
Nach Angaben der Kreisverwaltung muss Trinkwasser ab sofort für alle Zwecke, bei denen es konsumiert oder zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet wird, sprudelnd für mindestens drei Minuten abgekocht werden. Das gilt unter anderem für das Trinken, die Zubereitung von Getränken und Speisen, das Waschen von Obst und Gemüse, das Spülen von Gefäßen, die Mundpflege sowie medizinische Anwendungen.
Was weiterhin ohne Abkochen möglich ist
Für Reinigungsarbeiten, das Tränken von Haustieren oder Vieh sowie für die Körperpflege ist kein Abkochen notwendig. Dabei soll jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird und es nicht auf offene Wunden gelangt.
Weitere Schritte der Verbandsgemeindewerke
Die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld haben bereits Maßnahmen eingeleitet, eine erste Nachbeprobung soll sehr wahrscheinlich am Wochenende erfolgen. Die Kreisverwaltung und das Gesundheitsamt bitten die Bevölkerung, Nachbarn und Mitbewohner zu informieren und kündigen an, sofort zu melden, sobald das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.




