Update, Montag, 11. August: Das Abkochgebot für Trinkwasser bleibt in zwölf Ortsgemeinden im Osten der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und drei Stadtteilen von Idar-Oberstein bestehen. Grund ist eine Grenzwertüberschreitung des Parameters Intestinale Enterokokken an der Druckminderanlage Mittelbollenbach. Die nächsten Probeergebnisse werden laut Gesundheitsamt Idar-Oberstein am Mittwochnachmittag erwartet.
Betroffene Orte
Das Abkochgebot gilt für folgende Gemeinden:
- VG Herrstein-Rhaunen: Bergen, Berschweiler bei Kirn, Dickesbach, Fischbach, Griebelschied, Mittelreidenbach, Oberreidenbach, Sien, Sienhachenbach, Schmidthachenbach, Sonnschied, Wickenrodt
- Idar-Oberstein: Kirchenbollenbach, Mittelbollenbach, teilweise Weierbach
Im Stadtteil Weierbach sind nur bestimmte Straßen betroffen, darunter Auf der Bein, Dorfstraße (Hausnummern 31–57), Jünglingsgraben, Junkerrech, Käseicherweg, Knappenberg, Obere Kirchstraße (Hausnummern 10–38 und 15–49a), Rechstraße (Hausnummern 43a–75 sowie 64–90), Röllschied, Untere Kirchstraße und weitere.
Gesundheitsrisiko und Vorsichtsmaßnahmen
Keimbelastetes Trinkwasser kann gesundheitsschädlich sein und zu Magen- und Darmerkrankungen führen. Wird das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd abgekocht, sterben die Keime ab.
Abgekocht werden muss das Wasser für:
- Trinken und Zubereiten von Getränken
- Zubereitung von Speisen, besonders für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- Waschen von Salat, Gemüse und Obst
- Spülen von Küchenutensilien
- Zähneputzen und Mundpflege
- Medizinische Zwecke wie Wundreinigung
- Herstellung von Eiswürfeln
Wofür kein Abkochen nötig ist
Nicht abgekochtes Wasser kann für Reinigungsarbeiten, das Tränken von Tieren, die Toilettenspülung sowie zum Duschen und Baden verwendet werden, sofern kein Wasser verschluckt oder auf offene Wunden gebracht wird.
Das Gesundheitsamt und die Wasserversorger informieren, sobald sich die Lage ändert.