Antenne Bad Kreuznach
Die unter Denkmalschutz stehende Puricelli-Kapelle auf dem Hauptfriedhof Bad Kreuznach soll wieder als Begräbnisstätte genutzt werden. Die Stadt Bad Kreuznach bietet interessierten Einzelpersonen oder einer Interessensgemeinschaft die Möglichkeit, die Kapelle im Rahmen eines 99-jährigen Erbbaurechts zu übernehmen.
Die im gotischen Stil erbaute Kapelle wurde 1894 von der Familie Puricelli errichtet und bis 1998 als Begräbnisstättegenutzt. Nach Aufgabe des Nutzungsrechts im Jahr 2019 ging das Gebäude in den Besitz des städtischen Friedhofsüber. Mit der Vergabe des Erbbaurechts soll die Kapelle nun eine würdige und langfristige Nutzung erhalten.
Wer Interesse an der Nutzung der Puricelli-Kapelle hat, kann sich für weitere Informationen an die städtische Friedhofsverwaltung wenden:
Hauptfriedhof Bad Kreuznach
Über die Vergabe des Erbbaurechts entscheidet der Werkausschuss des Friedhofs nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen und Nutzungskonzepte.
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Geschrieben von: Leona Winterfeld
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