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    Antenne Bad Kreuznach

Ratgeber

Richtiger Umgang mit Drohmails – Was im Ernstfall zu tun ist

today27. Mai 2025

Hintergrund
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Etliche Schulen in Deutschland erhielten die vergangenen Tage Drohmails. Wie geht man mit solchen Nachrichten um?

Drohmails sind keine Bagatelle. Sie können nicht nur beunruhigend oder einschüchternd wirken, sondern stellen unter Umständen auch eine strafbare Handlung dar. Ob an Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen gerichtet – wer eine Drohmail erhält, sollte überlegt, ruhig und vor allem richtig handeln.

1. Nicht antworten oder reagieren

So naheliegend es erscheinen mag: Auf eine Drohmail sollte nicht geantwortet werden – weder zur Konfrontation noch zur Beruhigung. Jede Reaktion kann vom Absender als Bestätigung gewertet werden, dass die Nachricht gelesen wurde und verfehlt ihr Ziel nicht. Wer antwortet, läuft zudem Gefahr, sich auf unsicheres Terrain zu begeben oder sich unbeabsichtigt angreifbar zu machen.

2. E-Mail sichern und nicht löschen

Eine Drohmail sollte in keinem Fall gelöscht werden – sie ist ein wichtiges Beweismittel. Stattdessen sollte die Nachricht samt Header-Informationen gesichert werden. In der Regel lassen sich in den erweiterten E-Mail-Einstellungen auch technische Details wie die IP-Adresse oder der Serververlauf einsehen, die für eine mögliche Strafverfolgung relevant sind.

3. Polizei einschalten

Bei jeder ernst zu nehmenden Drohung sollte unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden – unabhängig davon, ob es sich um eine persönliche Bedrohung, eine Bombendrohung oder Erpressung handelt. Zuständig ist in der Regel die örtliche Polizeidienststelle, in besonders sensiblen Fällen auch das Landeskriminalamt.

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Die Polizei wird die Drohung bewerten, mögliche Gefährdungslagen einschätzen und – falls notwendig – weiterführende Sicherheitsmaßnahmen einleiten. Wichtig: Je schneller die Anzeige erfolgt, desto besser sind die Chancen auf eine Nachverfolgung.

4. Interne Abläufe klären (für Unternehmen und Institutionen)

Für Unternehmen, Behörden und Schulen ist es ratsam, klare Handlungsabläufe im Vorfeld zu definieren. Wer wird informiert? Wer entscheidet über Evakuierung, Kommunikation oder Betriebsunterbrechung? Ein strukturierter Krisenplan kann im Ernstfall helfen, besonnen und effektiv zu reagieren.

Auch die IT-Abteilung sollte eingebunden werden, um mögliche technische Schutzmaßnahmen zu prüfen, etwa die Nachverfolgung der E-Mail, das Blockieren von Absendern oder das Monitoring verdächtiger Aktivitäten im Netzwerk.

5. Kommunikation mit Bedacht steuern

Ob gegenüber Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Eltern oder der Öffentlichkeit: Kommunikation sollte sachlich und verantwortungsbewusst erfolgen. Übertriebene Alarmierung kann zu Panik führen, zu wenig Information zu Verunsicherung. Am besten geschieht die Kommunikation in enger Abstimmung mit der Polizei oder einer internen Krisenkommunikationsstelle.

6. Nachbereitung nicht vergessen

Auch nach der unmittelbaren Bedrohungslage sollten Vorkommnisse dieser Art nicht einfach ad acta gelegt werden. Eine Nachbesprechung im Team, mögliche psychologische Unterstützung für Betroffene und die Überprüfung bestehender Sicherheitsstrukturen sind sinnvolle Schritte, um langfristig vorbereitet zu sein.

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Geschrieben von: Daniel Klein