Antenne Bad Kreuznach
Symbolbild Peter Schad
Kurz vor Weihnachten ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Mainz-Bingen sowie in der Stadt Mainz aufgehoben worden. Das Veterinäramt hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit dürfen Hühner, Enten, Gänse und weiteres Geflügel wieder ins Freie.
Allgemeinverfügung des Veterinäramts
Die Aufhebung der Stallpflicht wurde über eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht, die auf der Internetseite des Landkreises Mainz-Bingen veröffentlicht ist. Mit deren Inkrafttreten endet die zuvor angeordnete Unterbringungspflicht für Geflügelbestände in der Region.
Ausbruch der Vogelgrippe Anfang November festgestellt
Anfang November war der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Mainz-Bingen amtlich festgestellt worden. Grundlage war der Nachweis des Virus bei einem tot aufgefundenen Kranich. Die Untersuchung erfolgte durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz und wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Weitere Funde, zuletzt keine neuen Nachweise
In der Folgezeit wurden auch weitere verendete Wildvögel aus anderen Bereichen des Landkreises positiv auf das Virus getestet. Der letzte bestätigte Nachweis stammt aus der zweiten Novemberhälfte. Alle danach untersuchten Wildvögel waren nach Angaben der Behörden negativ. Vor diesem Hintergrund entschied das Veterinäramt, die Stallpflicht wieder aufzuheben.
Geschrieben von: Geraldine Werner

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