Antenne Bad Kreuznach
Emanuel Letz, Oberbürgermeister Bad Kreuznach
Der Bad Kreuznacher Stadtrat wird sich in seiner kommenden Sitzung mit der Höherstufung von Oberbürgermeister Emanuel Letz befassen. Dabei geht es nicht um eine kurzfristige Gehaltserhöhung, sondern um die Umsetzung einer bereits seit längerem vorgesehenen Besoldung.
Die Anpassung wäre rechtlich bereits seit dem Jahr 2024 möglich gewesen. Oberbürgermeister Letz hatte jedoch zunächst darauf verzichtet, die Höherstufung in Anspruch zu nehmen. Nun soll sie mit Wirkung zum 1. Juli 2026 umgesetzt werden.
Konkret ist vorgesehen, die Stelle des Oberbürgermeisters von der Besoldungsgruppe B5 auf B6 anzuheben. Diese Einstufung entspricht dem Stellenplan der Stadt sowie der ursprünglichen Bewertung der Position. Damit wird die Besoldung an das Niveau angepasst, das für das Amt bereits vorgesehen ist. Die monatliche Differenz beträgt rund 587 Euro brutto.
Bemerkenswert ist dabei der zeitliche Verlauf: Obwohl die Höherstufung bereits nach zwei Jahren Amtszeit möglich gewesen wäre, wurde sie bislang nicht umgesetzt. In dieser Zeit blieb es bei der niedrigeren Besoldungsgruppe. Mit der nun vorgesehenen Anpassung erfolgt somit eine verzögerte Umsetzung der bestehenden Regelung – und keine kurzfristige Änderung der Rahmenbedingungen.
Gleichzeitig soll der Stadtrat eine grundsätzliche Entscheidung treffen: Höherstufungen im Bereich des Stadtvorstandes sollen künftig erst nach vier Jahren erfolgen. Damit will die Stadt eine einheitliche und transparente Linie für vergleichbare Fälle schaffen. Auch dies ist Teil der aktuellen Beschlussvorlage.
Wie bei Fragen zur Vergütung von Führungspersonal dürfte auch dieser Punkt im Stadtrat nicht ohne Diskussion bleiben. Gerade vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen stehen solche Entscheidungen regelmäßig im öffentlichen Interesse. Gleichzeitig handelt es sich um eine formal vorgesehene Anpassung, die sich aus den bestehenden Regelungen und der Bewertung des Amtes ergibt.
Die endgültige Entscheidung über die Höherstufung trifft der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Neben der konkreten Anpassung geht es dabei auch um die künftige Handhabung solcher Fälle. Mit der geplanten Entscheidung würde eine bereits länger mögliche Einstufung nun umgesetzt – verbunden mit neuen Leitlinien für die Zukunft.
Geschrieben von: Lena Winterfeld
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