Antenne Bad Kreuznach
today10. Oktober 2025
Symbolbild. Photo by moerschy
In Rheinland-Pfalz laufen derzeit Rückforderungen von Corona-Soforthilfen, und ein konkreter Fall aus Bad Kreuznach-Bosenheim zeigt, wie unterschiedlich die Einschätzungen sind.
Friseurin Eva Weigand führt seit mehr als 20 Jahren ihren Salon in Bosenheim und hat vor wenigen Wochen ein Schreiben erhalten: Sie soll Corona-Soforthilfen zurückzahlen, obwohl ihr Betrieb während des Lockdowns geschlossen war. Weigand sagt: „Es wurde nur immer gesagt: Es ist eine Corona-Hilfe, damit wir überleben.“
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums handelte es sich bei den Soforthilfen um ein Bundesprogramm, das die Länder lediglich administrierten. Die Hilfen seien zunächst auf Basis von Prognosen der Antragstellenden ausgezahlt worden. Stichproben hätten bundesweit gezeigt, dass in mindestens 30 Prozent der Fälle die bewilligten Beträge höher gewesen seien als der tatsächliche Liquiditätsengpass, denn der erste Lockdown sei kürzer ausgefallen als zunächst erwartet. Daher müsse – auf Drängen von Bundesregierung und Bundesrechnungshof – der reale Engpass nachträglich überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Hessen habe die Überprüfungen später gestartet und das Verfahren vorläufig gestoppt, so die Einschätzung des Ministeriums. Hintergrund seien dort eine kurze Rückmeldefrist und die zwischenzeitliche Anrechnung betrieblicher Eigenmittel gewesen, was zu Beschwerden geführt habe. Rheinland-Pfalz sieht deshalb keinen Anlass, das bereits weit fortgeschrittene Verfahren zu unterbrechen, sondern geht davon aus, dass auch Hessen die Prüfungen wieder aufnehmen werde.
Wer durch Rückforderungen in Schwierigkeiten gerät, kann nach Ministeriumsangaben Ratenzahlungen vereinbaren. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro, sodass kleinere Beträge nicht eingefordert werden. Wenn eine (Teil-)Rückzahlung die Existenz gefährdet, empfiehlt das Land die direkte Kontaktaufnahme mit der Investitions- und Strukturbank (ISB).
Damit stehen eine individuelle Betroffenheit und die rechtliche Pflicht zur Überprüfung nebeneinander. Die Fallkonstellationen unterscheiden sich, doch das Land verweist auf die Bundesvorgaben – und Betroffene können zugleich Zahlungsmodalitäten nutzen, um die Belastung abzufedern.
Geschrieben von: Paul Calmund
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