Betreten verboten!
Anderthalb Wochen nach dem Waldbrand am Rotenfels bleibt das betroffene Gebiet bei Traisen gesperrt. Grund sind weiterhin schwelende Glutnester und die Munitionsbelastung im Boden.
- Waldbrand am Rotenfels am 27. Juni ausgebrochen
- Betretungsverbot auf unbestimmte Zeit verlängert
- Förster finden weiterhin einzelne Glutnester
- Kommunaler Vollzugsdienst verwies am Dienstag vier Personen aus dem Wald
- Ortschaft Traisen war zwischenzeitlich komplett evakuiert
Auch anderthalb Wochen nach dem Ausbruch des Waldbrandes am Rotenfels ist an eine Freigabe des Gebiets nicht zu denken. Wie eine Sprecherin der Stadt Bad Kreuznach mitteilte, wurde die Allgemeinverfügung zur Sperrung auf unbestimmte Zeit verlängert. Förster hätten bei Kontrollen immer wieder einzelne Glutnester entdeckt.
Betretungsverbot gilt unbefristet weiter
Ein konkretes Enddatum für die Sperrung nennt die Kommune nicht. Solange im teils schwer zugänglichen und mit Munition belasteten Waldgebiet Glutnester auftauchen, bleibt das Risiko zu groß. Genau das macht die Lage kompliziert: Wer den Wald betritt, bewegt sich potenziell über einem Untergrund, der Munitionsreste birgt und stellenweise noch nachglüht.
Trotz Verbot: Vollzugsdienst muss eingreifen
Nicht jeder hält sich an die Sperrung. Der kommunale Vollzugsdienst musste allein am Dienstag vier Personen aus dem Waldgebiet verweisen, wie die Stadt Bad Kreuznach mitteilte. Wie häufig es in den Tagen zuvor zu ähnlichen Fällen kam, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Vom Ausbruch bis zur Evakuierung von Traisen
Der Brand war am 27. Juni in dem munitionsbelasteten Waldgebiet ausgebrochen. Die Löscharbeiten gestalteten sich wegen der schweren Zugänglichkeit und der Gefahr durch Munitionsreste anspruchsvoll. Zeitweise waren Hunderte Einsatzkräfte im Einsatz, zum Löschen kam unter anderem ein Löschroboter aus Niedersachsen zum Einsatz. In der akuten Phase musste die nahe Ortschaft Traisen komplett geräumt werden, ihre Bewohner konnten das Feuer damals nur aus der Distanz verfolgen.
Ob und wann Anwohner und Wanderer den Rotenfels wieder betreten dürfen, hängt nun davon ab, wie schnell sich die verbliebenen Glutnester löschen lassen. Bis dahin bleibt das Betretungsverbot bestehen – und mit ihm die Kontrollen durch den Vollzugsdienst.
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